Vorstand DWD, Beiräte EN

Vorstand DWD

Die Präsidentin des Deutschen Wetterdienstes ist Vorsitzende des Vorstands sowie seine Sprecherin. Die Präsidentin führt die laufenden Geschäfte des Vorstands und koordiniert dessen Aufgaben, repräsentiert den Deutschen Wetterdienst als Ganzes in der Darstellung nach außen und ist verantwortlich für die Vertretung des Deutschen Wetterdienstes bei nationalen und internationalen Institutionen. Die Präsidentin ist zuständig für die Entwicklung der Strategie des Deutschen Wetterdienstes und führt die ihr direkt zugeordneten Stabsstellen Internationale Angelegenheiten, Strategie und Büro der Präsidentin, Innenprüfung sowie die Pressestelle.

Als Vorstandsvorsitzende des Deutschen Wetterdienstes ist sie ständige Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland bei der World Meteorological Organization (WMO) und verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.

Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat berät den Vorstand des Deutschen Wetterdienstes in wichtigen Angelegenheiten der Forschung, die der Deutsche Wetterdienst im Rahmen seiner Aufgaben nach § 4 durchführt, und kann dazu Empfehlungen aussprechen. Er fördert die Kontakte mit Universitäten und unterstützt die Zusammenarbeit des Deutschen Wetterdienstes mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen sowie seine Einbindung in nationale und internationale Forschungsprogramme.

Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus zehn Mitgliedern. Die Berufung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Vorschlag des Vorstandes des Deutschen Wetterdienstes für die Dauer von vier Jahren. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Im Wissenschaftlichen Beirat sollen Wissenschaftler aus der Meteorologie und verwandten Gebieten angemessen vertreten sein.

Der Wissenschaftliche Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Vorstandes des Deutschen Wetterdienstes bedarf.

Bund-Länder-Beirat

Der Bund-Länder-Beirat berät den Vorstand des Deutschen Wetterdienstes und das Bundesministerium für Digitales Verkehr in Angelegenheiten, die die Interessen der Bundesressorts und der Länder bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes gemäß § 4 betreffen, und gewährleistet die entsprechende Zusammenarbeit.

Der Bund-Länder-Beirat besteht aus Vertretern der Bundesressorts und der Länder; die Länder können jeweils einen Vertreter entsenden. Der Bund-Länder-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bedarf.